Ihre Vorteile als Unternehmen
Betriebliche Altersvorsorge ist für Ihr Unternehmen ein Gewinn ohne Risiko.
Es gibt mehrere Wege – wir finden den passenden für Sie
Firmenvermögen steuerbegünstigt in Ihre Altersvorsorge umwandeln – jeder Weg hat sein eigenes Profil.
Direktversicherung
Der Klassiker – schlank, portabel und ideal für Arbeitnehmer.
Pensionskasse
Kollektive Absicherung mit soliden, kalkulierbaren Leistungen.
Pensionsfonds
Kapitalmarktnah investiert – für mehr Renditechance über die Laufzeit.
Unterstützungskasse
Unbegrenzt hohe Beiträge – stark für Gutverdiener und GmbH-Chefs.
Pensionszusage
Maximale Gestaltung direkt über die Firma – für Geschäftsführer.
Steuerliche Auswirkung im Vergleich
Gehaltserhöhung, Gewinnausschüttung oder Geschäftsführer-Versorgung – sehen Sie live, wie viel von einem Betrag bei Ihnen tatsächlich ankommt.
Maximale Ersparnis, null Marktrisiko: Ihr persönlicher bAV-Vorteil
Ich bin Jahre alt und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt €. Ich bin nach Steuerklasse veranlagt, zahle und bin krankenversichert.
100% arbeitgeberfinanzierte bAV
Unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeitenden selbst Entgelt umwandeln: Sie schenken ihnen eine echte Altersvorsorge – steuerlich absetzbar, ohne Lohnnebenkosten und mit spürbarer Wirkung auf Bindung, Motivation und Ihre Arbeitgebermarke.
Alle Beträge in der Gegenüberstellung unten verstehen sich pro Monat, sofern nicht anders angegeben.
Richtwerte auf Basis anerkannter Studien zu Mitarbeiterbindung, Engagement & Employer Branding – u. a. Gallup Engagement Index Deutschland (2023) sowie Deloitte Global Human Capital Trends. Modellhafte Darstellung; individuelle Ergebnisse variieren.
Ihre neue Stellenausschreibung
Machen Sie Ihr Stellenangebot unschlagbar – mit einer 100% arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge als Benefit, der Bewerber überzeugt.
- Bis zu 100% höhere Mitarbeiterbindung & weniger Fluktuation
- Spürbar stärkeres Employer Branding
- 100% Rechtssicherheit – sauber umgesetzt
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter nicht nachweisbar über diese Möglichkeit, können später Schadensersatzansprüche entstehen – mit einer Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren ab Renteneintritt. Pro Mitarbeiter sind hier schnell fünfstellige Beträge möglich.